(Stand 20.04.2021)
i.S.d. §4 Absatz 1 Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für Gruppenangebote im Rahmen des SGB XI
- Art des Angebotes
- Sicherheitstraining für Motorradfahrer*innen
- Dauer der Veranstaltung 1 Tag von ca. 7:00 bis 17:00 Uhr
- Begrenzung der Teilnehmerzahl und Wahrung des Abstandsgebotes
- Die Zahl der Teilnehmer ist über die schriftliche Anmeldung gesteuert.
- Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen begrenzt, der Mindestanstand von 1,5m zwischen den Anwesenden wird eingehalten.
- Körperkontakt zwischen den Teilnehmenden wird vermieden.
- Körperkontakt zwischen den Teilnehmenden und den Instruktoren oder Helfern wird auf das notwendigste Maß beschränkt.
- Aktivitäten, die zu vermehrtem Aerosolausstoß führen (z.B. Ansagen während der Übungen, Erklärungen in den Trainingsunterbrechungen) werden in geschlossenen Räumen vermieden. Werden Aktivitäten, die zu vermehrtem Aerosolausstoß führen im Freien ausgeübt, werden die AHA-Regeln eingehalten. Wo möglich tragen die Teilnehmer und Instruktoren Alltagsmasken.
- Regelung von Besucherströmen
- Eine Anmeldung zum Angebot ist erforderlich.
- Entsprechende Markierungen und Hinweise zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m sind angebracht.
- Auf dem Trainingsgelände wird während der Übungen und der Erklärungen durch die Instruktoren der Mindestabstand von 1,5m eingehalten.
- Soweit erforderlich werden Begrüßung und Ansprache zu Beginn und Ende des Trainings im Freien und unter Beachtung der AHA-Regeln durchgeführt.
- Personenbezogene Einzelmaßnahmen
- Personen mit Erkältungs- oder grippeähnlichen Symptomen wird die Teilnahme am Training verwehrt.
- Instruktoren, Helfer und Teilnehmende sollten grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, OP-Maske) tragen, sofern es der Gesundheitszustand erlaubt.
- Allen Anwesenden werden die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, inkl. allgemeiner Regeln des Infektionsschutzes wie Husten- und Niesetikette, gründliche Händehygiene, Abstandsregeln usw. durch Hinweise kenntlich gemacht.
- Alle Anwesenden waschen und desinfizieren sich die Hände vor Beginn des Trainings. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind vorhanden.
- Die Kontaktdaten aller Teilnehmer sind durch die Anmeldung zum Training erfasst und werden zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen mindestens für die Frist von 6 Wochen aufbewahrt. Der weitere Umgang mit den Daten wird laut der unserem Verein zu Grunde liegenden DSGVO geregelt.
- Einrichtungsbezogene Maßnahmen
- Kontaktflächen werden regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltseiniger gereinigt, bzw. mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel desinfiziert.
- Die Sanitäranlagen werden regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltseiniger gereinigt, bzw. mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel desinfiziert.
- Eine Bewirtung erfolgt ggf. entsprechend den Vorgaben für das Gastgewerbe.
- Um die Belastung in den Innenräumen mit Aerosolen zu minimieren werden die Räumlichkeiten mindestens im Abstand von 20min gründlich gelüftet.
- Im Sanitärbereich stehen Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. In gemeinschaftlichen Bereichen stehen Händedesinfektionsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung.
- Der Sanitärbereich wird jeweils nur mit 1 Person betreten.
- Generell gilt:
- Für die Einhaltung der Regelungen vor Ort sind die Instruktoren und Helfer des Teams SBM e.V. verantwortlich.
- Personen, die nicht zur Einhaltung der vorgenannten Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts die weitere Teilnahme, bzw. der Zutritt zu gemeinschaftlichen Bereichen verwehrt.
- Alle Personen werden gebeten, auch außerhalb des Trainingsangebotes die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sowie die Kontakte zu anderen Personen auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
Verantwortlich für die Erstellung des Hygienekonzepts: Alex Heinz / 1. Vorsitzender